Schüttwaagen in ATEX-Ausführung mit Bauartzulassung
Zum Abwiegen, zur Annahme, zur Abgabe oder als Kontrollwaage
In Bereichen, in denen explosive Gase und/oder Stäube auftreten können und in denen lose Schüttgüter verarbeitet oder gelagert werden, zum Beispiel in Mühlen und in Speichern, in Futtermittelwerken, in Brauereien, in Zuckerfabriken sowie in der Chemieindustrie.
Merkmale:
•Ausführung gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
•EG-Baumusterprüfbescheinigung für Schüttwaagen der Baureihe 34.138 bis 34.148
•Anforderungen an die Gerätegruppe II, Kategorie 1 werden erfüllt
•Nichtelektrische Ausführung in der Zündschutzart konstruktive Sicherheit (c)
•Elektrische Ausstattung in der Zündschutzart Eigensicherheit (ia)
Für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen gilt die neue Richtlinie 2014/34/EU. Werden selbsttätige Waagen und deren vor- und nachgeschaltete Einrichtungen in Bereichen mit potenzieller Explosionsgefahr eingesetzt, müssen sie dieser Richtlinie entsprechen.
Gemäß der Richtlinie 99/92/EG hat der Anwender die Explosionsrisiken in seinem Bereich abzuschätzen, damit die für den Explosionsschutz nach Richtlinie 2014/34/EU geforderten Schutzsysteme und die in Kategorien eingestuften Geräte sicher eingesetzt werden können.
In unserem Unternehmen wurden die sich aus der Richtlinie 2014/34/EU ergebenden technischen Anforderungen für eine Baureihe selbsttätiger Schüttwaagen mit ATEX-Zulassung konstruktiv umgesetzt. Wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl und können Ihnen die passende Waage anbieten.